Mehr Mitmach-Demokratie vor Ort!

Veröffentlicht am 12.07.2011 in Landespolitik
SPD-Gesetzentwurf zum Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz sieht Aufhebung der Altersbegrenzung für berufsmäßige Bürgermeister und Landräte vor.
Mehr Bürgerbeteiligung vor Ort, größere Transparenz und bessere Informationsrechte für die Bürger sowie eine Senkung des aktiven Kommunal-Wahlalters auf 16 Jahre und eine Aufhebung der Altersgrenze von 65 Jahren für berufsmäßige Bürgermeister sind die Kernelemente des Gesetzentwurfs (Drs. 16/9191 und 9192), den die SPD-Fraktion am morgigen Dienstag im Bayerischen Landtag zur Plenarberatung über eine Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes einbringt. "Die Politik muss lernen, die Bürgerinnen und Bürger direkter und früher in die Entscheidungsprozesse vor Ort einzubeziehen. Die Vermittlung unterschiedlicher Interessen und Meinungen muss am Anfang und nicht am Ende eines Prozesses stehen", begründet die kommunalpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Helga Schmitt-Bussinger (Nürnberg-Süd / Schwabach) den SPD-Vorstoß.
br />"Frühzeitige Bürgerbeteiligung ist kein lästiges Problem, sondern kann ein wertvoller Beitrag zur Problemvermeidung und Problemlösung sein." Deshalb schlägt die SPD u. a. vor gesetzlich zu verankern, dass Nichtmitglieder von Gemeinderäten, Kreis- oder Bezirkstagen als sachkundige Bürger oder Beiräte in den Kommunalparlamenten Antragsrecht haben können. Des weiteren sollen die Mitwirkungsmöglichkeiten bei Bürgerentscheid und die Anreize für möglichst flächendeckende Informationsfreiheitssatzungen verbessert werden.

Wahlberechtigt soll bei Gemeinde-, Landkreis- und Bezirkswahlen künftig sein, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat. Die bisherige Altersbegrenzung auf 65 bei der Wahl zum berufsmäßigen ersten Bürgermeister und zum Landrat wird aufgehoben. Schmitt-Bussinger: "Die Wähler können selbst am besten entscheiden, wen sie wählen wollen oder nicht – und das kann auch ein älterer Kandidat / eine ältere Kandidatin sein."

 

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