Der Deutsche Bundestag hat das von SPD-Bundesfinanzminister Peer Steinbrück eingebrachte Gesetz "Hilfen für Helfer" beschlossen.
Ziel des Gesetzes sei es, das bürgerschaftliche Engagement zu fördern und den Zusammenhalt in der Gesellschaft zu stärken, sagte Steinbrück.
Rund 20 Millionen Menschen leisten in Deutschland ehrenamtliches Engagement. Sie geben unserer Gesellschaft auf sehr unterschiedliche Weise und an sehr unterschiedlichen Stellen ein menschlicheres Gesicht. Dennoch wurde die Bedeutung des Ehrenamtes für unsere Gesellschaft lange Zeit unterschätzt. Auf Initiative der SPD hatte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück deshalb im Dezember 2006 das "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" auf den Weg gebracht - besser bekannt unter dem Namen "Hilfen für Helfer". Mit dem Gesetz wolle die Bundesregierung den Menschen, "die solidarisch mit anderen sind", "einen Teil dieser Solidarität zurück geben", betonte der SPD-Minister.
Mit dem Programm "Hilfen für Helfer" unterstützt die Bundesregierung bürgerschaftliches Engagement in einem Umfang von rund 490 Millionen Euro pro Jahr. Zugleich sollen die beschlossenen Maßnahmen dafür sorgen, dass sich jene, die sich engagieren, voll auf ihr Ehrenamt konzentrieren können und sich nicht mit unnötiger Bürokratie abplagen müssen.
Konkret bedeuten "Hilfen für Helfer",
- dass Übungsleiter mehr Geld steuerfrei verdienen dürfen als bisher,
- dass Vereine weniger Einnahmen versteuern müssen und dadurch mehr Geld in der Vereinskasse bleibt
- und dass Bürgerinnen und Bürger ihre Spenden an gemeinnützige Organisationen in größerem Umfang als bisher steuerlich absetzen können.
"Dieses Gesetz, dass die Menschen stärkt, die sich für uns alle stark machen, ist als Investition in die Zukunft unseres Landes jeden einzelnen Euro davon wert", begrüßte der Finanzminister und stellvertretende SPD-Vorsitzende die Verabschiedung des Gesetzes.