Harald Güller: Auch der Bundestag muss Schreibers Behauptungen krimineller Machenschaften der CSU lückenlos aufklären!

Veröffentlicht am 22.01.2010 in Allgemein

Die Behauptungen des früheren Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber, 1991 an die CSU mehrere illegale Parteispenden in Höhe von rund 1,4 Millionen Mark gezahlt zu haben und bei den unzulässigen Zahlungen an die CSU-Parteikasse die Namen Verstorbener benutzt zu haben, müssen aus Sicht des Parlamentarischen Geschäftsführers der SPD-Landtagsfraktion, Harald Güller, auch von Seiten des Bundestags lückenlos aufgeklärt werden.
"Jetzt ist der Deutsche Bundestag am Zug", stellte Güller, der 2001/2002 den Schreiber-Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags leitete, am Mittwoch in München fest.

"Den nun noch konkreter erhobenen Behauptungen Schreibers, dass die CSU diese Spenden in Höhe von fast 1,4 Millionen Mark gestückelt und unter dem Namen von Toten erhalten haben soll, muss von allen Seiten nachgegangen werden", betont Güller. "Der Deutsche Bundestag mass den behaupteten kriminellen Machenschaften seitens der CSU und den Zahlungseingängen lückenlos nachgehen. Dabei ist insbesondere auch nachzuprüfen, ob tatsächlich die Namen von Personen aus Todesanzeigen verwendet wurden."

 

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