Sparkassen bleiben in öffentlich-rechtlicher Hand

Veröffentlicht am 06.12.2006 in MdB und MdL

Die hochfränkische SPD-Bundestagsabgeordnete Petra Ernstberger begrüßt die Einigung zwischen EU-Kommission und Bundesregierung im langjährigen Sparkassen-Streit und die damit verbundene Einstellung des Verfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland. Demnach bleibt Paragraf 40 des deutschen Kreditwesengesetzes KWG erhalten, wonach nur öffentlich-rechtliche Träger Sparkassen besitzen dürfen. Hintergrund des Streits war die Forderung der EU-Kommission, Sparkassen mit ihrem geschützten Namen zur Privatisierung frei zu geben.

Ernstberger:

Wo Sparkasse drauf steht, bleibt auch Sparkasse drin. Die hochfränkischen Sparkassen mit ihrem flächendeckenden Angebot an Finanzdienstleistungen werden auch künftig im öffentlichen Eigentum stehen und daher nicht am maximalen Eigengewinn arbeiten müssen. Sie sind vielmehr gemeinwohlorientiert tätig und verwenden ihre Gewinne daher gemeinnützig. Sie sind führend bei der Bereitstellung von Girokonten für wirtschaftlich schwächere Bürgerinnen und Bürger und finanzieren jede zweite Existenzgründung. Sie sind und bleiben der Finanzpartner des Mittelstandes und somit unverzichtbar für Hochfranken.

 

 

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