SPD-Fraktionschef Maget lehnt eine neuerliche Verschiebung der Regierungserklärung Seehofers vor dem Landtag ab
Veröffentlicht am 28.11.2008 in Landespolitik
Die SPD-Landtagsfraktion lehnt eine neuerliche Verschiebung der Regierungserklärung von Ministerpräsident Seehofer ab. Fraktionschef Franz Maget stellt dazu fest: "Bayern befindet sich in seiner schwersten finanziellen Krisensituation seit Jahrzehnten. Die Bayerische Landesbank wurde von den Verantwortlichen zugrunde gerichtet. Jetzt muss der Steuerzahler die Milliardenverluste ausgleichen.
Wie befürchtet ist der Finanzbedarf so akut, dass schnellstmöglich ein Nachtragshaushalt erforderlich wird, um noch in diesem Jahr Milliardenbeträge an die Landesbank zu überweisen. Jetzt rächt es sich, dass Staatsregierung und CSU unsere Warnungen seit nunmehr einem Jahr in den Wind geschlagen, die tatsächliche Lage beschönigt und die Öffentlichkeit über Monate hin getäuscht haben.
Nicht aus der Verantwortung stehelen
In dieser Situation ist die für Mittwoch kommender Woche (3. Dezember) vorgesehene und angekündigte Regierungserklärung des Ministerpräsidenten dringlicher denn je. Der Regierungschef darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Er muss erklären, wie er sein stets abgegebenes und erst gestern (26. November) erneuertes Versprechen eines ausgeglichenen Haushalts einlösen will. Weiterhin muss Herr Seehofer seine Überlegungen für die künftige Entwicklung und Struktur der Bayerischen Landesbank darstellen und seine Haltung gegenüber dem Vorstand der BayernLB erläutern.
Bevor über einen Nachtragshaushalt entschieden werden kann, muss der Regierungschef zunächst selbst Stellung nehmen, die Auswirkungen der Finanzhilfen auf die Handlungsfähigkeit und die Aufgabenerfüllung Bayerns darstellen. Zwei Monate nach der Landtagswahl vom 28. September muss der Regierungschef in der Lage sein, seine politischen Ziele für Bayern zu formulieren und im Landtag vorzutragen.
SPD-Fraktion unterstützt Nachtragshaushalt
Ausdrücklich stimmt die SPD dem Wunsch der Staatsregierung zu, die Einbringung eines notwendig gewordenen Nachtragshaushalts nachträglich auf die Tagesordnung des Landtagsplenums am 3. Dezember zu setzen, die vorgesehenen Fristen für die Einbringung zu verkürzen und ein verkürztes Beratungsverfahren vorzunehmen. Damit kann ein Nachtragshaushalt bereits am 17. Dezember wirksam werden."