SPD-Fraktion unterstützt Popularklage gegen Studienbeiträge in Bayern

Veröffentlicht am 04.05.2007 in Bildung

SPD-Hochschulsprecher Vogel: Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz in der Verfassung.
Die SPD-Landtagsfraktion unterstützt die bayernweite Popularklage gegen Studiengebühren, die beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht wurde.

Über 1000 Kläger kämpfen gegen die Einführung von Studienbeiträgen in Bayern. Wolfgang Vogel, hochschulpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: "Die Einführung der Studienbeiträge in Bayern ist verfassungswidrig: Auch das Gutachten des Richters am Bundesverfassungsgerichtshof, Ludwig Kronthaler, bestätigt, dass mit der Einrichtung der sogenannten Sicherungsfonds - wonach das Risiko von nicht bezahlten Darlehen von den Studienbeiträgen und somit von den Studierenden selbst getragen wird - eindeutig gegen die Verfassung verstößt. Der Staat ist verpflichtet, ein sozialverträgliches Studium zu gewähren und zu finanzieren. Die sozialverträgliche Absicherung von Studienbeiträgen kann nicht von den Studierenden getragen werden." Die SPD- Landtagsfraktion unterstützt die Initiatoren der Popularklage mit einen Betrag über 1000 Euro. Wolfgang Vogel: "Das Bundesverfassungsgericht hat die Verantwortung für die soziale Flankierung von Studienbeiträgen eindeutig den Ländern zugewiesen. Wissenschaftsminister Goppel hat nicht nur einen falschen, unsozialen Kurs in der Hochschulpolitik eingeschlagen. Der CSU-Minister hat es nicht einmal geschafft, diesen inhaltlichen falschen Kurs in formaljuristisch korrekte Rechtsnormen umzusetzen." In der Popularklage werden unter anderem die folgenden Punkte aufgeführt, die den Gleichheitsgrundsatz in der bayerischen Verfassung (Gleichheit vor dem Gesetz nach Art. 118 Abs. 1 BV) verletzen:
  • 1. Sicherungsfonds nicht Aufgabe der Studierenden. Der Staat trägt nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Verantwortung der sozialen Abfederung der Studienbeiträge. In Bayern müssen jedoch die Hochschulen zehn Prozent der Beiträge in sogenannte Sicherungsfonds abführen, die das Risiko nicht bezahlter Darlehen abdecken. Damit müssen die Studierenden selbst für die Absicherung ihrer Kredite aufkommen.
  • 2. Gleichstellung nicht gewährleistet. Studierende, die die Studienbeiträge pünktlich zu Semesterbeginn zahlen können, finanzieren ihr Studium wesentlich günstiger als ihre Kommilitonen, die ein Darlehen beanspruchen müssen. Durch eine Verzinsung um sechs Prozent und die Rückzahlungsmodalitäten steigen die Kosten wie bei einem regulären Bankkredit. Es besteht somit keine Gleichstellung der unterschiedlichen Finanzierungsmodelle.
  • 3. Verletzung des Vertrauensschutzes. Der Vertrauensschutz wird verletzt, indem Studierende, die unter der Annahme eines gebührenfreien Studiums zu studieren begannen, jetzt Gebühren zahlen müssen.
 

 

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