Das BayKiBiG hat sich nicht bewährt und muss novelliert werden

Veröffentlicht am 20.06.2008 in Landespolitik

Zum 3. Jahrestag des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes stellt Johanna Werner-Muggendorfer Eckpunkte der SPD-Landtagsfraktion für die Weiterentwicklung der vorschulischen Bildung und Betreuung in Bayern vor.
Das Bayerische Kinderbildungs-und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) hat sich in der Praxis nicht bewährt und muss novelliert werden. Kleine Einrichtungen sind weiterhin in ihrem Bestand bedroht, das Wahlrecht der Eltern ist eingeschränkt, Erzieherinnen und Erzieher arbeiten unter schwierigsten Rahmenbedingungen und die finanzielle Förderung der Einrichtungen stagniert seit drei Jahren.

Vor dem 29. Juni 2008, dem dritten Jahrestag der Verabschiedung des Bayerischen Kinderbildungs-und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG), hat die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Johanna Werner Muggendorfer im Rahmen einer Pressekonferenz eine kritische Bilanz vorgelegt und die vielen Mängel aufgezeigt, die eine qualitativ gute Betreuung unserer Kinder erschweren. Zugleich stellte Johanna Werner-Muggendorfer die Eckpunkte der SPD-Landtagsfraktion für die Weiterentwicklung der vorschulischen Bildung und Betreuung in Bayern vor. Die Vorlage zu ihrer Pressekonferenz hat folgenden Wortlaut:

Das Bayerische Kinderbildungs-und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) hat sich in der Praxis nicht bewährt und muss novelliert werden.

Drei Jahre nach in Kraft treten des Bayerischen Bildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) erweist sich die Notwendigkeit einer grundlegenden Novellierung. Das BayKiBiG hat sich in der Praxis nicht bewährt. Statt die Qualität der Einrichtungen zu fördern, wurden lediglich Plätze vermehrt. Beängstigend ist die Zahl der zweijährigen Kinder, die ohne pädagogische Konzeption in den normalen Kindergarten aufgenommen werden.

Die SPD-Landtagsfraktion fordert:

  • Ein Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz für alle Kinder von eins bis vierzehn Jahren ist in Bayern zu verwirklichen. Der Rechtsanspruch ist im BayKiBiG festzuschreiben.
  • In Bayern ist eine Qualitätsoffensive in der Kinderbetreuung mit dem Ziel einer optimalen Förderung der Kinder von Anfang an, zu starten. Zur Qualitätsoffensive gehört die bessere Qualifizierung des Personals.
  • Die Finanzierung: Zuschüsse werden für Gruppen (Förderung nach dem Gruppenprinzip) unter Berücksichtigung der Öffnungszeiten und der Gruppenstärke (hierbei ist der Personalschlüssel von 1:7 im Kindergarten zu beachten) gewährt.
  • Die Qualifizierung des pädagogischen Personals ist vom Freistaat zu fördern.
  • Der Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) ist weiter zu entwickeln für alle Kinder (0 bis 14 Jahren) und ist in allen Einrichtungen verbindlich umzusetzen.
  • Kinderbetreuungseinrichtungen in sozialen Brennpunkten und/oder mit Integrations-Bedarf erhalten eine zusätzliche Personalkostenförderung. Bei integrativen Einrichtungen ist auf die Finanzierung einer Drittkraft durch die Bezirke hinzuwirken.
  • Sprachstandserhebungen werden für alle Kinder durchgeführt, eine staatliche Finanzierung der erforderlichen Sprachförderung ist sicher zu stellen.
  • Eine ausreichende staatliche Förderung von Horten ist zu gewährleisten.
  • Elternrechte: Das Elternwahlrecht muss so gestaltet werden, dass Eltern bei der Auswahl der Kindertagesstätten einen durchsetzbaren Anspruch auf freie Wahl der Kinderbetreuungseinrichtungen haben.
  • Unterschiedliche pädagogische, weltanschauliche und religiöse Ausrichtungen und die Öffnungszeiten sind als Kriterien bei der Auswahl der Kindertagesstätten anzuerkennen.
  • Die Elternrechte sind in den Einrichtungen zu stärken, Elternbeiräte können sich landesweit zu einem Gesamtelternbeirat zusammenschließen.
  • Personalförderung: Der Personalschlüssel wird gesenkt, je nach Alter der Kinder ausgerichtet (für Kinder von drei bis sechs Jahren auf 1:7)
  • Die Fachkraftquote wird erhöht auf 70 Prozent.
  • In den Einrichtungen finden regelmäßig interne und externe Evaluationen statt, die vom Staat finanziert werden - dabei ist ein Gütesiegel anzustreben.
  • Die Erzieherinnen und Leiterinnen sind vom Verwaltungsaufwand zu entlasten.
  • Die Verfügungs- und Anleitungszeiten werden (nach Kinderzahl, Alter) im Gesetz festgeschrieben.
  • Alle Beschäftigten in Kinderbetreuungseinrichtungen sollen regelmäßig an Fortbildungsangeboten (für alle Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen) auch zum Bildungs- und Erziehungsplan BEP teilnehmen.
  • Es werden Teleangebote zur Fort- und Weiterbildung für Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen angeboten.

Die Politik der Staatsregierung im Kindertagesstättenbereich

Der Parteivorstand der CSU hat am 28. Mai 2008 ein Papier unter dem Titel "Politik für Kinder" beschlossen, das die Grundlagen für eine familiengerechte und kinderfreundliche Gesellschaft aus Sicht der CSU beschreibt. Auf Seite 8 unter der Ziffer 4: "Frühe Förderung zur Entfaltung aller Talente" stellt die CSU fest: "Die frühen Lebensjahre sind von besonderer Bedeutung für die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern" … "die Chancengerechtigkeit muss verbessert werden, damit Kinder vom Lebensanfang an ihre Potentiale entwickeln und vorhandene Stärken ausbauen können" … "Kinderbetreuung trägt dann sowohl zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf als auch zur besseren Bildung bei. Kinder, die in ihren Familien nicht genügend Anregungen bekommen können, benötigen besondere und leicht zugängliche Angebote, wie verstärkte Förderung." So fordert der CSU-Vorstand unter anderem:
  • Die Rahmenbedingungen in den Kindertageseinrichtungen sind zu verbessern, um die Qualität der Betreuung differenziert weiterentwickeln zu können. Das heißt insbesondere: Eine Verbesserung des Einstellungsschlüssels und des Basiswertes nach dem Bayerischen Bildungs- und Kinderbetreuungsgesetz, um mit mehr Personal in den Einrichtungen auf die Kinder eingehen und sie fördern zu können.
  • Die Aus- und Fortbildung der Erzieherinnen und Erzieher, der Kinderpflegerinnen und Kinderpflegern sowie vor allem von Tageseltern seien zu verbessern. Die Mittel für die notwendigen Weiterbildungsmaßnahmen müssen dabei zur Verfügung gestellt werden. Diese Maßnahmen sollen sowohl für die Erzieherinnen als auch für Männer attraktiv sein.
  • Die Wahlfreiheit der Eltern soll in den Kommunen durch eine Weiterentwicklung der Gastkinderregelung im Bayerischen Kinder- und Betreuungsgesetz gestärkt werden.

All diese Forderungen hätte die CSU-Mehrheit im Bayerischen Landtag bereits erfüllen können, wenn sie den Anträgen der SPD zugestimmt hätte.

Aber die CSU-Mehrheit im Bayerischen Landtag ist unbelehrbar. So hat sie die Forderung nach einem für die Eltern kostenfreien letzten Kindergartenjahr, die wir seit Jahren erheben, abgelehnt. So hält die Staatsregierung weiterhin an der Pro-Kopf-Förderung der Kindertagesstätten fest, obwohl dieser Förderansatz gerade die Standorte der Kindertageseinrichtungen in kleineren Gemeinden gefährdet. Das ganze Kapitel "Frühe Förderung zur Erfaltung aller Talente" ist ein vernichtendes Urteil über die Politik der Staatsregierung im vorschulischen Bereich.
 

 

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