SPD und DGB fordern Staatsregierung auf, den Entwurf des Bayerischen Versammlungsgesetzes zurück zu nehmen

Veröffentlicht am 03.06.2008 in Landespolitik

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Franz Maget und DGB-Chef Fritz Schösser fordern die Bayerische Staatsregierung auf, den Gesetzentwurf für ein neues Versammlungsrecht in Bayern zurück zu nehmen.
"Dieser Gesetzentwurf schränkt das Versammlungsrecht in unzumutbarer und unzulässiger Weise ein. Das Versammlungsrecht ist ein von der Verfassung in besonderer Weise geschütztes Grundrecht, das wir nicht angetastet sehen wollen", erklärt Maget.

Schösser: "Die uneingeschränkte Versammlungsfreiheit darf nicht zum Objekt behördlicher Kann-Entscheidungen werden. Gerade für Gewerkschaften ist das von grundsätzlicher Beutung, wenn es um die Durchsetzung legitimer Arbeitnehmerinteressen geht. Der gute Ansatz, rechtsextremistische Versammlungen wirkungsvoll verhindern zu können, darf nicht dazu führen das Versammlungsrecht in seinem Kern auszuhöhlen."

Nach Auffassung der SPD schießt der Gesetzentwurf der Staatsregierung weit übers Ziel hinaus. Das Verbot einer Versammlung wird erheblich erleichtert: So soll es möglich sein, eine Versammlung zu verbieten, wenn Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Damit würde eine "Gummiklausel" eingeführt, die es ermöglicht, individuelle Rechte Dritter, zum Beispiel des Straßenverkehrs oder von Grundstückseigentümern oder Unternehmern, gegen das Recht auf Versammlung auszuspielen.

Pressemitteilung vom 08.05.2008:

Nach Kritik bei Landtagsanhörung: SPD fordert Staatsregierung zur Rücknahme des Gesetzentwurfes für ein neues Versammlungsgesetz auf

Franz Schindler: CSU-Entwurf ist obrigkeitsstaatlich und verletzt Grundrechte

Nach der heftigen Kritik der Experten bei der heutigen Landtagsanhörung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein "Bayerisches Versammlungsgesetz" fordert der rechtspolitische Sprecher der SPDLandtagsfraktion, Franz Schindler, die Bayerische Staatsregierung auf, diesen Gesetzentwurf zurück zu nehmen. "Denn es wird damit das Versammlungsrecht in Bayern in unzumutbarer und unzulässiger Weise eingeschränkt. Das Versammlungsrecht ist ein von der Verfassung in besonderer Weise geschütztes Grundrecht, das wir Sozialdemokraten nicht angetastet sehen wollen," betont der SPD-Rechtssprecher, der auch Vorsitzender des Ausschusses für Recht und Verfassung ist. Nach Auffassung der SPD-Landtagsfraktion schießt der Gesetzentwurf der Staatsregierung weit übers Ziel hinaus. Das Verbot einer Versammlung wird erheblich erleichtert: So soll es möglich sein, eine Versammlung zu verbieten, wenn Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Damit würde eine "Gummiklausel" eingeführt, die es ermöglicht, individuelle Rechte Dritter, zum Beispiel des Straßenverkehrs oder von Grundstückseigentümern oder Unternehmern, gegen das Recht auf Versammlung auszuspielen. Franz Schindler: "Der Gesetzentwurf der Staatsregierung ist obrigkeitsstaatlich und verletzt Grundrechte wie etwa bei den Filmaufnahmen. Die vielen neuen Einschränkungen führen zu einer weiteren Bürokratisierung. Außerdem werden die Straf- undOrdnungswidrigkeitstatbestände ernorm vermehrt. Es bleibt kaum etwas von der Feststellung des Bundesverfassungsgerichts übrig, wonach die Versammlungsfreiheit‚ ein Stück ursprünglicher ungebändigter unmittelbarer Demokratie' gewährleistet."

 

 

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