Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Grundsatzurteil ein neues Grundrecht auf- "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" geschaffen. Das heißt: persönliche Daten, Informationen und Dokumente auf Computern, Mobiltelefonen oder PDA's sind grundsätzlich vor Zugriffe des Staates geschützt.
Damit hat das oberste deutsche Gericht den Schutz der persönlichen Freiheit auch für die digitale Welt festgeschrieben. Die SPD begrüßt diese Entscheidung außerordentlich! Für diesen Schutz hat die SPD in den vergangenen Monaten hart mit der Union gerungen.







