Zuständigkeitswirrwarr und unnötige Bürokratie bei Breitbandförderung in Bayern
Veröffentlicht am 29.12.2007 in Landespolitik
Was in anderen Bundesländern längst Praxis ist, soll ab dem Jahr 2008 endlich auch in Bayern erfolgen, nämlich eine staatliche Förderung zur besseren Versorgung des ländlichen Raumes mit Breitbandanschlüssen. "Warum aber müssen es zwei Förderprogramme sein, warum sind zwei Ministerien gleichermaßen bei dieser Förderung zuständig und warum braucht es Projektmanager?" wundert sich die wirtschaftspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Hildegard Kronawitter.
Sie befürchtet bei der Programmumsetzung unnötige Bürokratie, Ineffizienz und Zuständigkeitswirrwarr, welches Ministerium für welchen Förderantrag zuständig ist.
Die beiden Programme werden auch aus EU-Mitteln bzw. Bundesmitteln nach der "Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" gespeist. Bekanntlich ist der Verwaltungsaufwand bei der Ausreichung dieser Fördergelder ohnehin groß, schon deshalb braucht es klare Vorgaben und eindeutige Zuständigkeiten. Das Fördervolumen der auf drei Jahre angelegten Programme beläuft sich auf insgesamt 19 Millionen Euro.
Die SPD-Landtagsfraktion verlangt deshalb von der Staatsregierung per Antrag einen Bericht im Landtag zu den beiden Programmen. Kronawitter: „Es macht Sinn, dass wir Abgeordnete mit dem Hintergrund unserer Erfahrungen aus den jeweiligen Stimmkreisen bei der Gestaltung der Förderkriterien mitreden. Außerdem wollen wir darauf hinwirken, dass – wenn es wegen der Mittelherkunft schon zwei Programme sein sollen – wenigstens klare Förderkriterien vorgegeben werden, die Mittelausreichung möglichst schnell einsetzt und die Zuständigkeiten der Ministerien auch für Kommunen und sonstige Antragsteller eindeutig abgegrenzt werden. Schließlich ist Bayern mit dieser Förderung ohnehin zwei Jahre zu spät dran."
Natürlich begrüßt Hildegard Kronawitter die späte Einsicht der Staatsregierung für die Notwendigkeit staatlicher Förderung der Breitbandinfrastruktur. Die Kurskorrektur der Staatsregierung registriert die Abgeordnete mit Genugtuung, hat sie doch nach langem Insistieren und Drängen von der Staatsregierung nun recht bekommen. Mit diversen Anträgen und Anfragen versuchte sie seit langem klar zu machen, dass es in bestimmten ländlichen Gebieten Bayerns allein über den Markt keine Breitbandversorgung geben wird. „Deshalb gebietet unser Verfassungsgrundsatz der gleichwertigen Lebensverhältnisse im Land eine staatliche Verantwortung für eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung mit Breitband-Technologien als zeitgemäßer Infrastruktur im ländlichen Raum", hatte die SPD-Abgeordnete immer wieder betont.