Frauen sind mehr wert! Nicht 23% weniger!

Veröffentlicht am 20.03.2009 in Arbeit & Wirtschaft

Am 20. März 2009 findet der zweite bundesweite "Equal Pay Day - Tag der Entgeltgleichheit" statt. Hierzu erklärt Die Bezirksvorsitzende der Arbeitsgemeinschafgt sozialdemokratischer Frauen Bettina Bayerl:
"Die Lohndiskriminierung von Frauen muss endlich beseitigt werden. Es darf nicht sein, dass Frauen noch immer 23% weniger als Männer verdienen, wie dies erst wieder jüngst das Statistische Bundesamt feststellten musste. Wie steht es so schön in Art 168 der Bayerischen Verfassung: 'jede ehrliche Arbeit hat den gleichen sittlichen Wert und Anspruch auf angemessenes Entgelt. Männer und Frauen erhalten für die gleiche Arbeit den gleichen Lohn.' Allein die Worte helfen jedoch ganz offensichtlich nicht weiter.
Diese Lohndifferenz bedeutet, dass die meisten Frauen umgerechnet bis zum 20. März arbeiten müssen, um den gleichen Lohn im Geldbeutel zu haben, den ihre männlichen Kollegen schon am 31. Dezember verbuchen können.

Deshalb brauchen wir gesetzliche Regelungen. Eine Geschlechterquote in Aufsichtsräten, wie sie Norwegen mit großem Erfolg eingeführt hat, und ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft sind dringend notwendig.

Quote für Aufsichtsräte wird begrüßt

Die Frauen in der BayernSPD begrüßen daher Franz Münteferings deutliche Forderung nach einer Quote für Aufsichtsräte.
Die Forderung „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ist nun schon über 100 Jahre alt. Aber das Problem ist immer noch nicht gelöst. Die Zahlen sprechen eine allzu deutliche Sprache: Zunächst gab es seit den 70er Jahren eine Annäherung der Frauen- und Männerlöhne. Die Differenz war von über 30% auf 21% im Jahr 2003 gesunken. Inzwischen ist die BRD jedoch auf den Stand von 1995 zurückgefallen. Die Lohndifferenz beträgt 23%, bei den Stundenlöhnen sogar 26%. Damit nimmt Deutschland mit Österreich und Großbritannien unter den EU-Staaten einen der letzten Rangplätze im Hinblick auf die Angleichung der Einkommen von Frauen und Männern ein.

Gesetzliche Regelungen nötig - auch gegen den Willen der Kanzlerin und der Familienministerin

Es müssen endlich gesetzliche Regelungen getroffen werden, auch wenn dies die Kanzlerin und die Frauenministerin ablehnen. Anderenfalls wird es im Kampf gegen die Lohndiskriminierung weiterhin nach dem Prinzip „ein Schritt vor, drei Schritte zurück“ gehen."

 

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