Bayern, aber gerechter: Programm zur Mitarbeiterbeteiligung in Bayern endlich umsetzen

Veröffentlicht am 30.06.2007 in Wirtschaft

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Franz Maget fordert die Staatsregierung auf, das von der SPD vorgeschlagene Modell der Mitarbeiterbeteiligung für Bayern schnell umzusetzen.
Von der LfA-Förderbank gebe es bereits positive Signale, es fehle aber eine Initiative der Staatsregierung

Das Programm sieht eine freiwillige Beteiligung von Firmenmitarbeitern in Höhe von 4000 Euro vor, die maximal mit neun bis 14 Prozent verzinst wird, aber gegen Verluste durch eine Förderbank abgesichert ist. "Das ist eine ideale Möglichkeit, Mitarbeiter am Erfolg ihres Unternehmens zu beteiligen", erklärt Maget. Das Mitarbeiterbeteiligungsmodell sei völlig freiwillig und kein Investivlohnmodell, so der Fraktionschef. Auch Unternehmen, besonders aus dem mittelständischen Bereich, würden von dem Modell profitieren: Sie hätten eine Möglichkeit, günstig an Eigenkapital zu kommen. Die SPD-Landtagsfraktion hatte das Modell, das in Rheinland-Pfalz bereits praktiziert wird, mit dem rheinland-pfälzischen Wirtschaftsminister Hendrik Hering Ende Mai im Landtag vorgestellt und folgende Eckpunkte für die Mitarbeiterbeteiligung vorgelegt: 10 Eckpunkte für ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm in Bayern
  • 1. Wir streben an, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Bayern die Möglichkeit zu eröffnen, sich am wirtschaftlichen Erfolg insbesondere von klein- und mittelständischen Unternehmen zu beteiligen. Dabei geht es nicht darum, Teile des Arbeitseinkommens zu ersetzen.
  • 2. Viele große Unternehmen haben bereits "ganz gute" Regelungen zur Mitarbeiterbeteiligung. Deshalb sollte ein Beteiligungsprogramm in Bayern auf die kleinen und mittelständischen gewerblichen Unternehmen abgestellt sein und die Teilhabe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Unternehmenserfolg ermöglichen.
  • 3. Mitabeiterbeteiligungen sollen auch ein Beitrag zur spekulationsfreien Stärkung der Eigenkapitalbasis von kleinen und mittleren Unternehmen sein.
  • 4. Leistungen zur Finanzierung des Modells sollten überwiegend von den Unternehmen, den Arbeitnehmern und nur teilweise vom Staat übernommen werden. Bayern ist jedoch im Vergleich zu anderen Bundesländern in einer vergleichsweise günstigen Finanzsituation und kann eine finanzielle Unterstützung für ein solches/n Programm/Fonds ermöglichen.
  • 5. Bei der LfA Förderbank Bayern ist deshalb die Einrichtung eines Beteiligungsfonds nach dem Modell Rheinland-Pfalz zu prüfen.
  • 6. Ferner ist die Einrichtung überbetrieblicher Fondsmodelle zur Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer und breiten Streuung ihrer Vermögen über das eigene Unternehmen hinaus mit professioneller Verwaltung zu prüfen.
  • 7. Das Beteiligungsmodell muss möglichst geringe rechtliche und bürokratische Hürden aufweisen und über eine niedrig schwellige Beteiligungsmöglichkeit verfügen.
  • 8. Chancen und Risiken sind bei der Ausgestaltung und Durchführung des Programms vernünftig zu berücksichtigen. Ist das Unternehmen erfolgreich, erhöht sich die Rendite, im Insolvenzfall gibt es ein gestuftes Garantieprogramm aus dem Beteiligungsfonds zur Sicherung des Beteiligungskapitals der Arbeitnehmer.
  • 9. Die Förderkriterien, wie z.B. förderfähige Betriebe, geförderte Beteiligungsform (Rücksicht auf die Unternehmenskultur inhabergeführter Unternehmen!), Finanzierung der Beteiligung, Beteiligungshöchstbetrag, Mindestbeteiligung der Arbeitnehmer, Regellaufzeit, Beteiligungsentgelt und Garantien sind detailliert und leicht verständlich aufzubereiten und über intensive Unterstützung durch Beratungsgebote den Betrieben und Mitarbeitern/innen anzubieten.
  • 10. Die Chancen von Beteiligungsmodellen sind für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Unternehmen in einer wirksamen Präsentation der Öffentlichkeit vorzustellen.
Hier gibt's weitere Informationen zum Thema Mitarbeiterbeteiligung:
 

 

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