Der Feuerwehrführerschein kommt - Ehrenamt wird gestärkt!

Veröffentlicht am 25.03.2011 in MdB und MdL

Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags hat am heutigen Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen, der Ehrenamtlichen den Zugang zur Fahrerlaubnis für Einsatzfahrten erleichtern wird. Darauf weist die hochfränkische Bundestagsabgeordnete Petra Ernstberger (SPD) in einer Pressemitteilung hin.
"Der Feuerwehrführerschein kommt, er hat heute eine weitere Hürde genommen. Das ist ein guter Tag für alle Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdienste, das Technische Hilfswerk und das Ehrenamt", schreibt Ernstberger. Der beschlossene Feuerwehrführerschein werde eine Erleichterung im Fahrerlaubnisrecht für das Führen von Einsatzfahrzeugen bewirken. "Die neue Regelung schafft die Grundlage für eine Sonderfahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,75 Tonnen beziehungsweise 7,5t Tonnen. Die Regelung wird auch für Fahrzeuge mit Anhängern gelten", erläutert die Abgeordnete.

Kritisch sieht die Abgeordnete die ablehnende Haltung der schwarz-gelben Koalition zu einem Änderungsvorschlag der SPD. "Mit unserem Antrag wollten wir die Ehrenamtlichen zusätzlich absichern, weil er für bundeseinheitliche Kriterien bei der Einweisung und den amtlich anerkannten Prüfern gesorgt hätte. Diese Punkte wären ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit gewesen." Dennoch zeigt sich Ernstberger zufrieden mit Gesetzentwurf. "Der vorgeschlagene Feuerwehrführerschein wird eine kostengünstige und unbürokratische Lösung sein. Er wird die Leistungsfähigkeit des Brand -- und Katastrophenschutzes aufrecht erhalten", so die Abgeordnete.

Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdienste und Technischen Hilfsdienste beklagen bereits seit geraumer Zeit, dass immer weniger Fahrer für Einsatzfahrten zur Verfügung stehen. Der Grund ist, dass seit 1999 mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B nur noch Kraftfahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen gefahren werden dürfen. Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen ist hingegen seit 1999 eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 erforderlich.

 

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