"Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die seit 2007 in Kraft getretene Kürzung der Pendlerpauschale als verfassungswidrig eingestuft und festgelegt, dass nunmehr die davor geltende Pauschale in Höhe von 30 Cent pro Entfernungskilometer uneingeschränkt weiterhin gilt.
Die BayernSPD, die sich von Anfang an und gegen den Widerstand der CSU für die Beibehaltung der Pendlerpauschale ab dem 1. Kilometer eingesetzt hat, begrüßt diese Entscheidung uneingeschränkt. Die CSU und ihr früherer Vorsitzender Huber, die Totengräber der Pendlerpauschale, fahren vergeblich mit ihrer scheinheiligen Tour fort, die Kämpfer für die Arbeitnehmer/innen zu sein."