Für verlässliche Arbeitsvermitlung

Veröffentlicht am 20.02.2009 in Arbeit & Wirtschaft

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Struktur der Arbeitsvermittlung überarbeitet werden. Dies wäre schnell machbar, aber die CDU/CSU-Fraktion mauert. Arbeitsminister Olaf Scholz warnte daher die Union vor parteipolitischer Taktik auf dem Rücken der Bürger.
In den so genannten ARGEn haben bislang Bund und Kommunen ihre Kräfte gebündelt, um Arbeitssuchenden Hilfe aus einer Hand anbieten zu können. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember 2007 aber entschieden, dass dies eine unzulässige Vermischung von Aufgaben darstellen würde, da die föderale Struktur der Bundesrepublik eine direkte Zusammenarbeit von Bund und Kommunen nicht vorsieht. Eine Neuorganisation wurde von den Verfassungshütern bis Ende 2010 gefordert. Da die Umstellung der Behörden viel Zeit braucht, muss die Reform noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden – wegen des anstehenden Bundestagswahlkampfs bis zum Sommer.

CDU sperrt sich gegen Verfassungsänderung

Eine neue Struktur könnte schnell auf den Weg gebracht werden. Ein entsprechender Entwurf des Arbeitsministers sieht vor, die etwa 350 ARGEn zu öffentlich-rechtlichen "Zentren für Arbeit und Grundsicherung" (ZAG) umzustrukturieren, in denen sich Kommunen und Arbeitsagenturen weiterhin die Aufgaben teilen. Diesem Vorschlag hat für die Unionsseite auch schon der nordrhein-westfälische Ministerpräsident und CDU-Vize, Jürgen Rüttgers, zugestimmt. Nun sperrt sich aber die Führung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegen die dafür notwendige Grundgesetzänderung.

In deutlichen Worten kritisierte Scholz die Blockadetaktik der Union. Es wäre "ein guter Einfall gewesen", wenn man die Ablehnung einer Grundgesetzänderung frühzeitiger zur Kenntnis gegeben hätte.

Union agiert erneut kopflos

Dabei hatte bereits im Sommer die Arbeits- und Sozialminister der Länder einstimmig beschlossen, dass sie so eine Änderung wollen, um eine Zusammenarbeit von Bundesagentur und Kommunen auch weiterhin zu ermöglichen. Die Ministerpräsidenten haben dieses Anliegen im Herbst nachdrücklich bestätigt. Entlang dieser Linie hat Bundesminister Olaf Scholz mit den Ministerpräsidenten Beck und Rüttgers verhandelt.

Selbst die bayerische Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) hatte Scholz‘ Entwurf begrüßt: "Endlich" gebe es eine konkrete Basis "für weitere Gespräche und für eine mögliche Grundgesetz-Änderung", erklärte Haderthauer. Auch warnte die Ministerin vor einer Verzögerung: "Mit Blick auf die Wirtschaftskrise und die steigende Zahl an Arbeitslosen" müsse es "umgehend" eine Lösung geben.

Dringender Handlungsbedarf

Dabei wird die Zeit für eine Neuregelung knapp: Das Zeitfenster für eine Verfassungsänderung sei "jetzt offen und bald zu", mahnte Scholz. Ohne eine Nachfolgeregelung müssten die ARGEn spätestens 2011 aufgelöst werden. Das wäre für Arbeitssuchende ein Schlag ins Gesicht, die auch ab 2011 eine Anlaufstelle und einen Ansprechpartner brauchen. Ebenso benötigen die Beschäftigten in ARGEn Planungssicherheit und die Gewissheit, dass es ihren Arbeitsplatz auch 2011 noch geben wird. Für den Fall eines Scheiterns befürchten Praktiker, dass sich die Qualität der Hilfe für Langzeitarbeitslose ausgerechnet in Krisenzeiten verschlechtert.

 

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