Pronold: Mindestlöhne stehen in der Bayerischen Verfassung

Veröffentlicht am 13.01.2009 in Arbeit & Wirtschaft

Zur mündlichen Verhandlung über die Zulässigkeit des Volksbegehrens "Mindestlohn" vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof am 13. Januar erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der BayernSPD, Florian Pronold, MdB:
"Die BayernSPD sieht der Urteilsverkündung gemeinsam mit Fritz Schösser und dem DGB gelassen und zuversichtlich entgegen. Wie sollte ein bayerisches Gericht ein Volksbegehren zur Einführung von Mindestlöhnen in Bayern für rechtswidrig erklären, wo doch diese Möglichkeit ausdrücklich in der bayerischen Verfassung selbst vorgesehen ist? Dort heißt es bekanntlich im Artikel 169 BV: 'Für jeden Berufszweig können Mindestlöhne festgesetzt werden….' Wenn der Mindestlohn sogar in der Verfassung steht, kann die Forderung nach seiner Einführung nicht verfassungswidrig sein."

 

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