Justizministerin Brigitte Zypries hat Eckpunkte für neue strafrechtliche Regelungen vorgestellt, mit denen die Vorbereitung und die Anleitung zu terroristischen Anschlägen unter Strafe gestellt werden sollen.
Nach Plänen der Justizministerin sollen Extremisten, die sich in einem Terrorlager für Anschläge ausbilden lassen, mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden.
Vorraussetzung sei, dass der Verdächtige tatsächlich einen Anschlag plane, sagte die SPD-Ministerin am Dienstag in Berlin. Bei den vorgelegten Eckpunkten für die zwei neuen Straftatbestände "halten wir uns streng an den rechtstaatlichen Bestimmungsgrundsatz", betonte die Ministerin.
Ebenfalls mit bis zu zehn Jahren Haft muss den Angaben zufolge rechnen, der Sprengstoff herstellt oder sich Chemikalien dazu verschafft. Zudem soll die Bestrafung von Tätern, die Anleitungen zum Bombenbau ins Internet stellen oder sich dort herunterladen, erleichtert werden. Mit der gesetzlichen Regelung solle nicht eine bestimmte Gesinnung bestraft werden, sondern die Vorbereitung einer Straftat, unterstrich Zypries. Auch das Spendensammeln zur Finanzierung eines Anschlages soll unter Strafe gestellt werden.
Gewerkschaft der Polizei: Gefährliche Gesetzeslücke schließen
Zustimmung zu den Plänen der Ministerin kam bereits von der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Mit solchen Gesetzen werde es möglich, Täter zu belangen, die Bombenattentate oder ähnliche menschenverachtende Taten planten, aber unabhängig von einer Gruppe oder einem Netzwerk agierten, begrüßte der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg die vorgelegten Eckpunkte. Dies schließe eine gefährliche Gesetzeslücke.