Briefwahlvorstand macht alles richtig: Keine Fehler bei der Kommunalwahl in Hohenberg!

Veröffentlicht am 02.11.2014 in Wahlen

Die Regierung von Oberfranken hat gesprochen: Die Kreistagswahl muss nicht wiederholt werden. Gleiches muss für die Stadtratswahl in Hohenberg gelten. Alles andere wäre nun den Bürgern nicht mehr zu vermitteln.

Nach der Rechtsauffassung der Regierung in Bayreuth und in Absprache mit dem Bayerischen Innenministerium war die Nachholung der Unterschriften der Briefwähler in Einklang mit dem Wahlrecht. Zitat:

"Da der Briefwahlvorstand die Wahlbriefe nicht aus seiner Obhut gegeben hat und lediglich die fehlenden Unterschriften unter seiner Kontrolle nachgeholt wurden, war es mit den wahlrechtlichen Vorschriften vereinbar, diese bei der Wahl mitzuzählen. (…)

Die Stimmabgabe des einzelnen Bürgers soll aber nicht mehr als notwendig erschwert oder gar verhindern werden. Auch in diesem Sinne ist die Entscheidung gegen eine Ungültigkeit der Kreistagswahl daher gerechtfertigt, zumal sonstige Unregelmäßigkeiten, wie eine Ungleichbehandlung von Wählern, eine Veränderung der abgegebenen Stimmen oder eine Verletzung des Wahlgeheimnisses nicht festgestellt werden konnten.“

Im Ergebnis heißt das: Die Kreistagswahl muss nicht wiederholt werden. Die gleichen Argumente können auch für die Stadtratswahl in Hohenberg herangezogen werden. Dies zeigt, dass sich Landrat Dr. Döhler nicht von seiner eigenen Rechtsaufsicht in Bayreuth beraten ließ und munter drauf los zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger in Hohenberg entschieden hat.

Dies ist ein Grund mehr, dass den Hohenbergerinnen und Hohenbergern die Nachwahl nicht zugemutet werden musste.

Wir sind gespannt, wie der Petitionsausschuss des Landtags über die angesetzte Nachwahl entscheiden wird.

 

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Gleiches Recht für alle!

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Autor: Gerhard Nowack, Datum: 02.11.2014, 16:36 Uhr


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