SPD-Landtagsfraktion klagt vor Verfassungsgerichtshof gegen Leitkultur

Veröffentlicht am 03.05.2017 in Landespolitik

Fraktionschef Markus Rinderspacher: Halten Bayerisches Integrationsgesetz in sechs konkreten Punkten für verfassungswidrig

Die SPD-Landtagsfraktion lässt den konservativen Kampfbegriff der „Leitkultur“ verfassungsrechtlich überprüfen. Der Fraktionsvorsitzende Markus Rinderspacher hat beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Klage gegen das Bayerische Integrationsgesetz eingereicht, das maßgeblich auf dem Begriff der Leitkultur basiert.

Rinderspacher betont: „Menschen gesetzlich auf die Einhaltung einer ominösen Leitkultur zu verpflichten, ohne zu definieren, was überhaupt darunter zu verstehen ist - das geht gar nicht. Ich bin überzeugt, dass die bayerischen Verfassungsrichter das genauso sehen werden. Wir haben mehrfach versucht, CSU und Staatsregierung zu konkreten Aussagen zu bewegen, was diese Leitkultur eigentlich genau sein soll. Doch sie haben sich in stets verweigert.“

Letztlich sei das Gesetz dazu gedacht, Ängste zu schüren, warnt der SPD-Fraktionsvorsitzende: "An diesem CSU-Gesetz hat die AfD im Geiste bereits mitgeschrieben. Wir wollen das bayerische Lebensprinzip 'leben und leben lassen' verteidigen gegen den Versuch einer parteipoltischen Dominanz der CSU."

 

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